Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt verzichten an den Weihnachtsfeiertagen auf Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld. Der «Weihnachtsfrieden» gilt für den Zeitraum zwischen dem 19. und 31. Dezember, teilte das Finanzministerium in Magdeburg mit. Auch die Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und sonstige Außenprüfungen gibt es nicht. Dagegen werden Steuerbescheide versendet — vor allem um Erstattungen zu gewährleisten, hieß es.
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