Die Mitgliedsländer der Europäischen Union wollen bis zum Jahr 2040 90 Prozent weniger Treibhausgase produzieren als 1990. Darauf haben sich Vertreter der EU-Staaten und das Europaparlament geeinigt. Gleichzeitig sollen fossile Energieträger wie Benzin oder Gas erst ab 2028 in das Handelssystem mit Treibhausgaszertifikaten aufgenommen werden, nicht wie bisher geplant bereits 2027.
Bei der Begrenzung handelt es sich um ein Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität, die die EU im Jahr 2050 erreichen will. Dann sollen nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden, wie die Natur und technische Methoden speichern können. Das EU-Klimagesetz schreibt ein verbindliches Ziel bis 2040 vor.
Das nun vereinbarte Ziel ist ein Kompromiss, der in langen Verhandlungen zwischen den EU-Staaten zustande kam. Grundlage war ein im Juli präsentierter Vorschlag der Europäischen Kommission, der nun deutlich abgeschwächt wurde. Einige Mitgliedsländer hatten angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Lage die ursprünglich angedachten Senkungen als zu hoch bezeichnet.
Emissionszertifikate aus dem Ausland sollen angerechnet werden dürfen
Dem jetzigen Kompromiss zufolge dürfen Länder bei der Berechnung der Emissionssenkungen ab 2036 nun bis zu fünf Prozentpunkte durch CO₂-Zertifikate aus dem Ausland anrechnen. Emissionsgutschriften ausländischer Projekte der Kohlenstoffspeicherung oder -entnahme aus der Atmosphäre sollen gekauft und mit den inländischen Emissionen verrechnet werden können.
Zudem sollen Brennstoffe wie Benzin und Erdgas erst ab 2028 in das Handelssystem mit Treibhausgaszertifikaten einbezogen werden – ein Jahr später als geplant. Damit sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Tanken und Heizen vorerst vermieden werden.
Beim sogenannten Emissionshandel müssen Unternehmen Rechte zum Ausstoß von Treibhausgasen nachweisen. Eigentlich sollten schon ab 2027 auch Brennstoffe einbezogen werden, was besonders den Verkehrs- und Gebäudebereich betrifft.
Die erzielte Einigung muss noch offiziell verabschiedet werden, was aber als Formsache gilt.